Genoverband-Vorstand Michael Hoeck über die neue MaRisk-Novelle und Proportionalität
Shownotes
In der neuen Folge von Finanzrauschen ist Michael Hoeck, Vorstandsvorsitzender des Genoverbandes, zu Gast. Im Gespräch mit Host Ares Abasi spricht er über ein Thema, das viele Banken derzeit beschäftigt: die 9. MaRisk-Novelle und die Frage, ob Proportionalität diesmal wirklich in der Praxis ankommt. Klar ist: Die Richtung stimmt. Die Konsultationsfassung setzt stärker auf Prinzipienorientierung, weniger Komplexität und eine differenziertere Betrachtung nach Institutsgröße. Für viele kleine und sehr kleine Institute ist das ein wichtiges Signal. Michael Hoeck macht aber auch deutlich: Entlastung wirkt nur dann, wenn sie eindeutig, praxistauglich und mit einfachen Nachweispflichten umsetzbar ist. Besonders spannend: Proportionalität ist nicht nur eine fachliche, sondern auch eine kulturelle Frage. Wer Regulierung wirksam vereinfachen will, muss den Mut haben, Prozesse, Berichte und Routinen zu hinterfragen, die über Jahre gewachsen, aber nicht zwingend mehrwertstiftend sind. Im Podcast geht es außerdem darum, • welche konkreten Erleichterungen die Konsultation vorsieht, • wo zugleich neue Anforderungen entstehen • und wie ein zukunftsfähiges, stärker datengetriebenes Risikomanagement aussehen könnte.
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00:00:03: Seit dem ersten April wird die neunte MRISC-Novelle konsultiert.
00:00:07: In diesem Zusammenhang sagt Nikola Speer, Exekutivdirektor der BAFIN, dass die MRISK also die Mindestanforderungen an das Risikomanagement grundlegend überarbeitet und Zitat stärker Prinzipien basiert gestaltet sowie die Komplexität deutlich reduziert wurde.
00:00:23: Nachdem vor allem kleine oder sehr kleine Institute mit der MRISQ herausgefordert waren reagierte die Bafin.
00:00:32: Bereits im November XXIV hat sie ein Aufsichtsschreiben veröffentlicht, das den Wunsch vieler Banken nach mehr Gestaltungsspielräumen bestätigt.
00:00:40: So sollen kleine Banken weniger strenge regulatorische Anforderungen erfüllen müssen.
00:00:44: Signifikante Entlastungen konnten aus dem Schreiben in der Praxis jedoch kaum wahrgenommen werden.
00:00:50: Was waren denn die Kritikpunkte und was sind die wichtigsten Änderungen der neuen Novelle?
00:00:55: Wird die aktuelle Überarbeitung dieses Mal wirklich Erleichterungen bringen?
00:00:59: Diese und weitere Fragen beantwortet uns heute Michael Höck, Vorstandsvorsitzender des Genoverbandes.
00:01:13: Hi Michael!
00:01:14: Schön dass du heute Gast in unserem Podcast bist.
00:01:18: Einen wunderschönen guten Tag auch von meiner Seite.
00:01:20: Bin sehr froh das ich dieses Mal beim Podcast dabei sein darf und bin sehr gespannt was mich heute erwartet
00:01:27: Bevor wir einsteigen, Michael, einen kurzer Blick auf deine Person.
00:01:31: Zum ersten September XXV wurdest du neuer Vorstandsvorsitzender des Genoverbandes.
00:01:36: Du bringst eine breite und tiefe Expertise sowie Fachwissen aus der genossenschaftlichen Welt mit.
00:01:42: Und nochmal ein kurzer Abriss zu deinen vergangenen Tätigkeiten.
00:01:46: In den letzten Jahren wurde im Jahr für Bandsprüfer im Genossenschaftsverband bestellt.
00:01:52: Im Jahr zum Wirtschaftsprüfer bestellt und im selben Jahr Abteilungsleiter.
00:01:56: Seit dem Vorstand der Vereinigten Volksbank Reifeisenbank an gehörst du zunächst als Genereibevollmächtig da, später als Vorstandssprecher in Wittlich und seit dem vorstandsbrechenden Vorstandsprecher nach der Fusion EG in Simmern.
00:02:15: Seit dem Verband Rats bis zu den Mitglieden des Verbandsrats und kennst damit die strategische Ausrichtung des Genoverbandes aus erster Hand verfügst aufgrund deiner früheren Tätigkeit im Prüfungsverband über ein tiefes Verständnis der Prüfung und Governance Prozesse in dem genossenschaftlichen Sektor.
00:02:32: Und du kompletierst die Vorstandsspitze um Peter Götz, Katja Livalter-Düssel und deinen stellvertretenden Vorsitzenden Marco Schulz.
00:02:42: Michael, ein beeindruckender Lebenslauf!
00:02:45: Wie hast Du Dich denn in Deiner Rolle als Vorschandsvorsitzende eingefunden?
00:02:50: Ja, in der Tat.
00:02:51: Zweiunddreißig Jahre habe ich jetzt eine genossenschaftlichen Gruppe absolviert.
00:02:55: Davon sechszehn Jahre tatsächlich beim Genossenschaftsverband und sechszehnt Jahre in einer Primärbank.
00:03:01: Und ich sage immer gerne Flapsicht das sind meine beiden Standbeine fühlen mich auf diesen Beinen auch sehr wohl und ich glaube die ersten acht neun Monate sind gut gelaufen.
00:03:10: was mir besonders viel Spaß gemacht hat und was mir große Freude bereitet ist der direkte Kontakt mit unseren Mitgliedern.
00:03:16: Und so habe ich in den letzten Monaten schon ein paar Kilometer hinter mich gebracht, was durchaus auch von meinen Knochen und für meine Hüfte reklamiert wird.
00:03:24: Aber ansonsten geht es mir gut in meiner neuen Rolle!
00:03:26: Dankeschön!".
00:03:28: Im November vierundzwanzig gab es einen Aufsitzschreiben der Barfin mit dem Titel Kleine- und sehr kleine Kreditinstitute Proportionalität an den Anforderungen der BarFin an das Risikomanagement.
00:03:40: Das Schreiben bestätigte, dass es mehr Gestaltungsspielräume für Banken geben soll in dem kleine Banken weniger strenge regulatorische Anforderungen erfüllen müssen.
00:03:49: Wie ordnest du dieses Schreiben retrospektiv ein und was hat das Schreiben bei den Banken bewirkt?
00:03:55: Neben den inhaltlichen Erleichterungen war das Aufsichtsschreiben insbesondere ein wichtiges Signal für die Bankporn schon, insbesondere auch für unsere genossenschaftliche Finanzgruppe.
00:04:05: Diese Signalwirkung, dass die BAFIN einen neuen Weg beschreiten möchte war vermutlich sogar bedeutender als die tatsächlichen inhaltliche Änderung.
00:04:13: Bei den inhaltlichen Änderungen hat sich gezeigt, dass die Gestaltung insbesondere bei nachträglichen Erleichterungen eindeutig und einfach sein muss um wirklich Wirkung zu entfalten.
00:04:22: In einigen Fällen war der Aufwand für Begründung der Inanspruchnahme von Erleicherungen höher als der Aufwand für die Fortführung des bereits implementierten Prozesses.
00:04:31: Dies führt tatsächlich regelmäßig dazu das Banken die Erleicherung nicht in Anspruch genommen haben.
00:04:37: Aus diesem Grund ist es wichtig, Proportionalität von Anfang an mitzudenken.
00:04:41: In diesem Zug sollten daher auch die konkrete und eindeutige Berücksichtigung von Institutsgrößen für die bedingungslose Nutzung der Erleichterungen ausdrücklich geregelt werden.
00:04:53: Dies hat mir der Aufsichtsmitteilung begonnen und ist in der Konsultationsfassung der neunten MRISK-Novellen nun fortgesetzt – das ist aus Bankensicht natürlich zu begrüßen!
00:05:02: Wobei an dieser Stelle auch zu sagen ist, dass die in vielen Fällen leider mit weiteren Bedingungen verknüpft wurde.
00:05:08: Dies sollte unsere Erachtens von der Aufsicht im weiteren Prozess noch reflektiert werden.
00:05:14: Michael, du sprichst es an!
00:05:16: Seit Anfang des Monats April, twenty-six wird die neunte MRISK Novelle konsultiert.
00:05:21: Die Banken sollen unter anderem in drei Größenklassen eingeteilt werden und Komplexität soll reduziert werden.
00:05:29: Für wie bedeuten hältst du diesen Ansatz für die genossenschaftliche Finanzgruppe?
00:05:33: Und wie soll das überhaupt funktionieren?
00:05:36: Zunächst sollte an dieser Stelle vorangestellt werden, dass die Emeristen mit dieser Novelle nun grundsätzlich nur noch für weniger bedeutende Institute – die sogenannten LSI-Anwendung finden soll!
00:05:47: So ist die MRISK grundsätzlich schon fokussierter auf die Regulierungsanforderungen für eher kleinere Häuser.
00:05:53: Innerhalb dieser LSI wird nun aber innerhalb der MRISC noch mal weiter differenziert.
00:06:00: Es gibt nun erstens sehr kleine Institute im Wesentlichen unter eine Milliarde Euro Bilanzum, zweitens Kleine Institute, S&CI-Status aber im Wesenlichen unter fünf Milliarden Euro Bilzums und den dritten Die sonstigen LSA ist also im Wesentlichen die Bank mit über fünf Milliarden Euro Bilanzsumme.
00:06:20: Es gibt teilweise noch links und rechts ein paar Nebenbedingungen hinsichtlich der Einstufung, die ich an dieser Stelle jedoch aussparen möchte.
00:06:27: Wenn wir unsere Banken im Genossenschaftsverband für zwei tausendfünfundzwanzig analog dazu einmal hinsichtig der Bilanz-Summe anschauen und einteilen um eine Idee über die Verteilung in unserem Verbandsgebiet und damit auch die Bedeutung der Erleichterungen zu erhalten.
00:06:41: dann sprechen wir über die erste Gruppe ASEDIC Sehr kleinen Institute gut fünfzig Prozent mit einer Bilanzumme von unter einem Milliarden Euro.
00:06:50: Knapp vierzig Prozent der Banken sind in der zweiten Gruppe, mit unter fünf Milliarden also potenziell kleine Institute und gut zehn Prozent der Banken liegen über fünf Milliarden, also potentiell die sonstigen LSEs.
00:07:03: Es wird also mehr als deutlich dass die Erleichterungen für kleine und sehr kleine Institute für unsere Mitglieder eine signifikante hohe Bedeutung haben.
00:07:11: Hinsichtlich der Funktionalität dieser Größen Abhängigen Öffnungsklauseln soll es nun einfacher laufen.
00:07:17: Die Regelungen in der Maris gelten grundsätzlich für alle LSI's, außer es sind explizite Erleichterungen für die kleine oder sehr kleine Größenklasse vorgesehen.
00:07:26: Dann soll die angesprochene Gruppe diese weitgehend bedingungslos nutzen können.
00:07:31: So zumindest ist die Grundidee.
00:07:32: durch meiner bisherigen Ausführung ist aber bereits durchgeklungen dass das noch nicht an allen Stellen bedinglungslos gelungen ist.
00:07:39: Ich bringe gerne ein Beispiel aus der Konsultation hinsichtlich der Stresstestkonzeption ein, wo die Regelung meines Erachtens nach eindeutig und klar ist – und die auch schon aus der Aufsichtsmitteilung bekannt ist.
00:07:51: Für Liquiditätsrisiken sind regelmäßig angemessene Stresztests durchzuführen.
00:07:56: Dabei sind sowohl Instituts eigener als auch marktweite Ursachen für Liquiditäzriesigen in die Betrachtung einzubeziehen.
00:08:04: Darüber hinaus sind beide Aspekte kombiniert zu betrachten.
00:08:07: Kleine Institute und damit auch sehr kleine Institute müssen aber nur das Szenario analysieren, dass regelmäßig die größten Auswirkungen hat.
00:08:16: Dies ist eben regelmäßig eine Kombination aus Instituts eigenen und marktweiten Ursachen.
00:08:22: Das ist meines Erachtens eine echte Erleichterung, die auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist und längerfristig die Belastung
00:08:28: reduziert.".
00:08:29: Wie unterscheidet sich der Antritt der neunten MRISK-Novelle nun von den vorherigen Novellen?
00:08:34: In der jüngeren Vergangenheit wurden hauptsächlich neue regulatorische Anforderungen, die regelmäßig von der EBA-Ebene ausgingen mit den Novellen umgesetzt.
00:08:43: Der Rest wurde dabei oft nur fortgeschrieben – daraus ergaben sich doch an der einen oder anderen Stelle Doppelungen, da oft schon in Teilen eine nationale Regelung vorhanden war und in Teilens auch ein unschlussig wirkender Aufbau des Gesamtwerkes.
00:08:56: In dieser Novelle nun hat man hingegen das Gefühl, dass die Barfin dies auch erkannt hat und zumindestens ernsthaft versucht das Ganze zu entschlacken wieder in eine vernünftige Struktur zu bekommen.
00:09:06: Und ganz wichtig aus meiner Sicht Prinzipien orientiert dazu gestalten.
00:09:10: Dabei ist auch die Bestrebung erkennbar ein gesundes und klares Maß an Proportionalität einfließen zu lassen.
00:09:16: Zuvor wurde gerade über Proportualität zwar schon sehr viel gesprochen aber im Ergebnis hat man davon eher weniger gesehen.
00:09:22: Das alles darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch noch einiges zu tun gibt.
00:09:27: Zum Beispiel ist die immer riskier nur ein Teil eines sehr komplexen und umfangreich gewordenen regulatorischen Rahmenwerks Wenn gleichzeitig zu den genannten Optimierung an anderer Stelle Anforderungen aufgebaut werden fällt die Entlastung unter dem Strich wieder weg.
00:09:41: Entsprechend wird zwar schon das eine oder andere durchaus bedeutende Leuchtturmprojekt zur Deregulierung wahrgenommen, dass Zusammenspiel und eine gemeinsame Stoßrichtung können aber durchaus noch verbessert werden.
00:09:53: Die Novelle befindet sich aktuell im Konsultationsverfahren – welche Schritte folgen bis zu finalen Veröffentlichungen?
00:09:59: Und wie bringt ihr euch als Genoverband in die Konsultation ein?
00:10:03: Wir können uns den Prozess ja einmal komplett anschauen!
00:10:06: Stellungnahmen zum Entwurf der neunten MRISK-Novelle nehmen die BAFIN und die Deutsche Bundesbank bis zum achten Mai entgegen.
00:10:13: Bei uns im Genoverband läuft das so, dass wir unseren umfangreichen fachlichen Input an den BVR weitergeben – der ist wiederum bei der Arbeit im Rahmen der DK positioniert, die dann eine gesammelte Stellungnahme an die Aufsicht übermittelt.
00:10:26: Damit hier auch ein realistisches Bild entsteht.
00:10:29: mit der MRISC sprechen wir über ein umfangreiches Dokument was im Ergebnis schon um die Fünfzigseiten bei einer Konsultationsfassung mit insgesamt zweiundachtzig Seiten an Anmerkungen beinhalten dürfte.
00:10:39: Dies ist derzeit noch in der Abstimmung, dass der BVR dieses Jahr die jährlich wechselnde Federführung in der DK innehat, sollte auch in besonderem Maße sicherstellen, dass unsere Impulse und Fragestellungen aus der genossenschaftlichen Finanzgruppe ausreichend Eingang in diese Stellungnahme finden.
00:10:55: Während des Konsultationprozesses fand außerdem ein direkter Austausch mit der Aufsicht über das Fachgremium Emerist statt in welchem auch zwei Bankvertreter aus unserem Verbandsgebiet und der BVR vertreten sind.
00:11:06: Auch dort wird unsere Meinung entsprechend gehört, bei verschiedenen Anlässen wie beispielsweise diversen Regelterminen mit der Aufsicht äußern wir unsere Wahrnehmung natürlich ebenfalls während der Konsultationsphase.
00:11:18: Unsere Anmerkungen erfolgen natürlich nicht im oben genannten Detailierungsgrad sondern fokussieren sich eher auf zentrale übergeordnete Punkte.
00:11:25: Sofern die Aufsichte dem Vorgehen der letzten Jahre weiter entfolgt wird sie dann die Vorschläge nach Abschluss der Konsultationsfrist bewerten und gegebenenfalls Anpassungen für die finale Version vornehmen.
00:11:36: Diese Entscheidung obliegt dann am Ende des Tages natürlich der BAFIN.
00:11:41: Nach Abschluss dieser Überarbeitung geht die immer risk in den formalen Freigabe- und Veröffentlichungsprozess, und wird im Anschluss von der BAfIN veröffentlicht.
00:11:48: Je zu gibt es keinen finalen Veröffnlichungstermin – die aktuelle Erwartungshaltung ist jedoch dass irgendwann Anfang des dritten Quartals dieser Prozess über die Bühne gehen wird.
00:11:57: Das entscheidet natürlich am Ende nur die Aufsicht selbst.
00:12:01: Im Anschluss daran werden wir als Genoverband aber unabhängig vom konkreten Zeitpunkt auch wieder sehr kurzfristig detailliert über die finalen Änderungen informieren und wo sinnvoll erste Interpretationen- und Praxisimpulse an unsere Mitglieder kommunizieren.
00:12:15: Alle fachlichen Punkte bringen wir im Anschloss natürlich in den zentralen Verbundleitfaden des BVR ein, indem wir ebenfalls maßgeblich und proaktiv mitwirken.
00:12:25: Entlang dieses ganzen Prozesses Und auf dieser inhaltlichen Basis unterstützen wir auch über die weiteren Strenge unserer Verbandsfamilie, die weiteren Unterstützungsleistungen zu MRIS wie zum Beispiel Schulungen, Webinare oder individuelle Beratungsleistung durch die GENO Akademie- oder die Erwartunggruppe.
00:12:41: Zu guter Letzt hoffen wir dann natürlich in der Prüfung darauf erst den Banken eine frist und sachgerechte Umsetzung der neuen Regularien gelingt.
00:12:49: Neuen Überarbeitungen gab es bisher?
00:12:51: sind denn bereits Erleichterungen in der Konsultation erkennbar?
00:12:56: Und gibt es denn auch Verschärfungen?
00:12:58: Die kurze Antwort, erst mal Ja und nochmal Ja.
00:13:02: Gibt aber eine lange Antwort!
00:13:03: Es gibt durchaus beides und man sollte es tunlichst vermeiden davon auszugehen dass die neue Emma Risk nur Erleichterungen mit sich bringen wird.
00:13:10: Aufgrund des Umfangs werde ich mich aber hüten nun alle Beispiele für beides aufzuzählen.
00:13:15: Da sitzen wir beide morgen noch hier.
00:13:17: Vielleicht kann ich aber über das ein oder das andere ein gutes und greifbares Beispiel nennen.
00:13:22: Ich würde dafür jedoch unterscheiden wollen nach Erleichterungen für alle LSIs, kleine Institute und sehr kleine Institute.
00:13:29: So sehen wir aktuell in der Konsultationsfassung für alle Institute die Erlechterung dass der regelmäßige Validierungstonos für RTF-Verfahren auf bis zu drei Jahre verlängert wurde und voraussichtlich wird entsprechend auch ein Angemessenheitsnachweis nur noch in diesem Turnus erforderlich sein.
00:13:46: Das heißt anstatt des bisherigen jährlichen Auseinandersetzungsprozesses haben Banken dies im Regelprozess, anlassbezogen über Prüfung aufgrund aktueller Ereignisse einmal ausgeklammert nur noch alle drei Jahre durchzuführen.
00:13:59: Das sollte die Kapazitäten bei den Banken aber auch bei den zentralen Dienstleistern wie zum Beispiel der Park IT oder der Union Investment maßgeblich entlasten können.
00:14:07: Kleine Institute können daneben auch den Turnus ihrer Risikoanalyse im Auslagerungsmanagement auf drei Jahre ausweiten.
00:14:15: Sehr kleine Institute dürften das ebenfalls, aber die weiteren LSIs also im Wesentlichen alle Institute über fünf Milliarden Euro Bilanz.
00:14:22: somit dürfen das eben nicht.
00:14:24: Diese müssen beim bisherigen Turnus vorbleiben.
00:14:27: Sehr kleine Institutet dürfen zusätzlich auf die Risiko ratenspezifischen Stresstests verzichten wenn in ihrem Stresstest für das Gesamtrisikoprofil bereits alle wesentliche Risiken negativ beeinflusst werden.
00:14:40: Das heißt das könnte dann zum Beispiel bedeuten dass sie keine isolierten Stresstests mehr für zum Beispiel das Zinsrisiko benötigen, wenn Sie alle wesentlichen Risiken bereits in Ihrem übergeordneten Stresstest – wie zum Beispiel dem konjunkturellen Abschwung oder dem Stackflations-Szenario ausreichend berücksichtigt haben.
00:14:57: Auch damit fällt ziemlich eindeutig Aufwand weg!
00:15:00: Neu wäre hingegen, dass nun explizit gefordert wird, dass Aufgaben und Verantwortlichkeiten personenspezifisch dokumentiert werden müssten Und auch eine übersichtliche Darstellung aller Aufgabenverantwortlichkeiten, Berichtslinien und Zuständigkeiten einschließlich dem Aufsichtsorgan zu erstellen werde.
00:15:19: Du siehst eine differenzierte Auseinandersetzung mit der MRisk wird notwendig sein.
00:15:23: Eines ist mir aber besonders wichtig!
00:15:26: Unser Anspruch kann meines Erachtens nach nicht sein dass nur Pauschal dereguliert wird und es überhaupt keine neuen Anforderungen mehr geben darf.
00:15:34: Es sollte doch vielmehr so sein das die verbleibende Regulierung zielgerichtet und sinnvoll ist und dabei auch die Größe und das Risikoprofil der Institute angemessen berücksichtigt wird.
00:15:44: Wenn das bedeutet, dass an der ein oder anderen Stelle auch einzelne Anforderungen hinzukommen, die jedoch fachlich und aufsichtlich sinnvoll sind müssen und können wir das akzeptieren – als Bankbranche und auch als genossenschaftliche Finanzgruppe.
00:15:58: Sehen wir dieses National- oder Praxistauglichkeitskriterium hingegen nicht erfüllt, lenken wir natürlich entsprechend in der Interessenvertretung im Sinne unserer Mitglieder dagegen wie ich es zuvor auch dargestellt habe.
00:16:11: Welche Herausforderungen in Bezug auf Proportionalität erkennst du in eurer Beratungspraxis bei den Banken und, wie gelingt, Risikomanagement unter diesen Umständen überhaupt?
00:16:23: Wir kommen aus einer langen Phase stetig wachsender regulatorische Anforderung und jetzt erleben wir mit der Renaissance der Proportunalität eine Art Paradigmenwechsel.
00:16:33: Das Ziel ist nicht mehr mehr mehr Regeln sondern angemessenen Regeln.
00:16:38: Das ist für viele Beteiligte ein echter Change.
00:16:41: Operationalität bedeutet nämlich auch den Mut haben alte Zöpfe abzuschneiden, also Prozesse, Frequenzen oder Berichte zu hinterfragen über Jahre aufgebaut wurden – oft aus Vorsicht nicht unbedingt aus Risikoüberzeugung.
00:16:54: Gelingen kann das im Risikomanagement vor allem dann wenn man konsequent vom Geschäftsmodell her denkt?
00:17:00: Was machen wir als Bank eigentlich wirklich?
00:17:02: Welche Risiken sind wesentlich und welche eben?
00:17:06: Damit rückt auch die Risikoinventur in Verbindung mit der Geschäfts- und Risikostrategie stärker in dem Mittelpunkt als zentrales Steuerungsinstrument, nicht als reine Pflichtübung.
00:17:16: Entscheidend ist außerdem das Bewusstsein Messensentscheidungen getroffen und sauber dokumentiert werden.
00:17:21: Proportionalität heißt eben nicht weniger Verantwortung sondern ganz im Gegenteil – Die Qualität der Entscheidungen wird wichtiger als ihre Anzahl.
00:17:29: Es geht am Ende um Fokus.
00:17:31: Weniger Gießkanne mehr Konzentration auf wesentliche Risiken sind volle Prozesse und Informationen, die tatsächlich genutzt werden.
00:17:38: Dann führt Proportionalität nicht zur Schwächung sondern zur Stärkung des
00:17:42: Risikomanagementsystems.".
00:17:45: Was würdest du dir von der barfänden Bezug auf die Emerisk-und Proportonalität wünschen?
00:17:50: Was sollte denn in deinen Augen dringend in den nächsten Monaten passieren damit weniger Komplexität und mehr Wirksamkeit für kleine Banken erreicht wird?
00:17:59: Im Grunde, dass sie zunächst die Hinweise aus der Industrie zu ihrem Guten aber noch optimierbaren Vorschlag ernst nimmt und dabei auch auf die Details eingeht.
00:18:08: Diese beschäftigen die Praxis ja ebenfalls.
00:18:11: Auch sollte sie dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, zentrale Fragestellungen – vor allem im Kontext der aktuellen Bankenpraxis – noch vor oder mit der Veröffentlichung zu klären.
00:18:20: Beispielsweise was weggefallene Öffnungsklauseln bedeuten?
00:18:24: dürfen diese per se nicht mehr genutzt werden oder werden sie im Rahmen der Prinzipienorientierung nur nicht mehr explizit genannt, sind aber weiter zulässig?
00:18:32: Oder irgendwie weit?
00:18:32: werden die Eberleitlinien auch weiterhin als Standard angesetzt nach den umfangreichen Streichungen der Verweise, die ja in jedem Fall zu begrüßen sind.
00:18:41: Vereinfacht mal zur Verteutlichung!
00:18:43: Teilweise wurden Verweise auf vier deiner vier Seiten Eber-Leitlinie gestrichen und dafür nur noch vier Sätze teilweise mit sehr allgemeinen Anforderungen in der MRIS genannt.
00:18:53: Wenn die Erwartungshaltung nun aber ist, dass die vier Dienerviersseiten umgesetzt werden, um allgemeine Anforderungen zu erfüllen, läuft die vermeintliche Erleichterung natürlich ins Leere und es wird sogar noch mehr Komplexität aufgebaut.
00:19:05: Auch sollten an Größen abhängige Öffnungsklauseln gekoppelte Bedingungen überprüft werden.
00:19:10: Die Idee hinter den Größenklassen ist analog meiner bisherigen Ausführungen und unserem Verständnis nach, das damit auch der Nachweis deutlich einfacher ausfällt.
00:19:18: Wenn es daneben noch weitere Bedingungen gibt, gibt es naturgemäß auch wieder mehr Nachweisflichten.
00:19:25: Wie stellst du dir denn das Risikomanagement im Idealfall in fünf Jahren vor und denkst du dass diese Entwicklung realistisch sein wird?
00:19:33: Allen voran und übergeordnet wäre es gut wenn wir zukünftig ein Risikominagement im Kontext eines echten Kleinbankregimes sehen würden wie es derzeit als Vision diskutiert wird erst mal auch unabhängig von der konkreten Detailausgestaltung.
00:19:47: Im Idealfall ist das Risikomanagement in fünf Jahren auf dieser Basis deutlich stärker Daten getrieben und mehr technisch unterstützt als heute.
00:19:55: Die Erhebung und Aktualisierung von Risikodaten erfolgt aber weitgehend automatisiert, beispielsweise durch Schnittstellen zu Voresystemen oder T-Riskindicators.
00:20:05: Dadurch wird der manuelle Aufwand zur Datensammlung erheblich reduziert und es entsteht mehr Zeit für die eigentliche Wertschöpfung im Risikomemanagement.
00:20:12: Analyse, Interpretation sowie aktive Impulsgebungen für Management und Fachbereiche.
00:20:19: Der Fokus des Risikomanagements liegt dann weniger auf der reinen Dokumentation von Risiken, sondern stärker auf der qualitativen Bewertung von Entwicklungen, der Identifikation von Trends- und Abhängigkeiten.
00:20:30: Risiken werden besser priorisiert und gezielter im Entscheidungsprozess eingebunden.
00:20:35: Gleichzeitig ist das Risikomanagement enger mit anderen Steuerungsfunktionen vernetzt und unterstützt strategische Fragestellungen proaktiv.
00:20:43: Ob diese Idealforstellung in fünf Jahren vollständig erreicht werden kann, bleibt natürlich abzuwarten und ist von technischen und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen abhängig.
00:20:52: Insbesondere eine weitgehende Automatisierung der Daten sowie durchgängig konsistente Datenqualität sind in der Praxis nicht kurzfristig und flächendeckend umsetzbar.
00:21:01: Dennoch halte ich es für realistisch dass das Risikomanagement in fünf jahren auf einem deutlich höheren Reifegrad als heute operiert.
00:21:08: Selbst eine teilweise Automatisierung kann bereits spürbar dazu beitragen, Ressourcen von operativen Tätigkeiten hin zur Analyse und Bewertung und Impulsgebung zu verlagern.
00:21:18: Insgesamt erwarte ich daher am Ende dieses fünf Jahreszeitraums keine perfekte Zielerreichungen aber eine klare Weiterentwicklung – weg von einem überwiegend reaktiven und dokumentationsorientierten Ansatz zu einem stärker analytischen, vorausschauenden und entscheidungsunterstützenden Risikomanagement auf einem ganz anderen Niveau als heute!
00:21:37: Wie heute miteinander diskutiert, ist die Aufsicht insbesondere die Barfin meines Erachtens auf einem sehr guten Weg damit ich dieses gezeichnete Bild auch irgendwann mal in der Realität sehe.
00:21:46: Vielen
00:21:54: Dank!
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